Erfahren Sie, wie »Teilhabe & Begleitung« Sie im Alltag unterstützen kann!

Bei »Teilhabe und Begleitung« bieten wir Ihnen eine Vielzahl spezialisierter Dienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Ihr Leben komfortabler und selbstständiger zu gestalten. Von sozialpädagogischen bis zu kompensatorischen Leistungen – wir verstehen die Einzigartigkeit jedes Einzelnen und passen unsere Unterstützung genau Ihren Bedürfnissen an. Entdecken Sie, wie wir Ihnen helfen können, mehr Unabhängigkeit im Alltag zu genießen.

»Weil es zu Hause am schönsten ist!«

Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen können durchaus zu Hause leben. Wir möchten dafür sorgen, dass Sie weiterhin selbstbestimmt in Ihren eigenen vier Wänden leben können. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und stellen Ihnen ein speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Konzept zusammen.

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Rechtsgrundlage der »Eingliederungshilfe« nach nach § 125 SGB IX des »Persönlichen Budgets« nach § 29 SGB IX, zusätzlich können »Betreuungs- und Entlastungsleistungen« nach § 45b SGB XI in Anspruch genommen werden. Wir sind ein landesrechtlich anerkannter Dienstleister und berechtigt unsere Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen. Unser Angebot richtet sich an alle Bürger:innen aus Waldeck-Frankenberg, Medebach und Kassel.

Gerne beraten wir Sie und sind Ihnen auch bei der Beantragung Ihrer Assistenz behilflich.

Was sind Assistenz­leistungen in der Eingliederungs­hilfe?

Die Eingliederungshilfe nach § 125 SGB IX unterscheidet sich inhaltlich nicht von den Leistungen des Persönlichen Budgets. Sie beinhaltet selbige Unterstützung, sei es Fachassistenz oder kompensatorische Assistenz, lediglich die Finanzierungsform ist eine andere. 

Die beantragten Leistungen werden nicht an den Kunden ausgezahlt, der sich selbständig seine Assistenzleistungen einkauft, hier wird der Bedarf des Kunden direkt vom Leistungserbringer mit dem Kostenträger abgerechnet.

Was ist »Persönliches Budget«?

Mit dem »Persönlichen Budget« gemäß § 29 SGB IX werden Menschen mit Einschränkungen zu Budgetnehmer:innen, die den Einkauf der Unterstützungsleistungen eigenverantwortlich, selbstständig und
selbstbestimmt regeln können. Sie werden Käufer:innen, Kund:innen oder Arbeitgeber:innen. Als Expert:innen in eigener Sache entscheiden Sie selbst, welche Hilfen für Sie am besten sind und welcher Dienst, beziehungsweise welche Person die von Ihnen erwünschte Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert Ihre Selbstbestimmung.

Der Unterstützungsbedarf soll so individuell wie nur möglich an die Wünsche und die Bedürfnisse eines Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der Umfang des »Persönlichen Budgets« wird vom jeweiligen Kostenträger ermittelt und in einem Bewilligungsbescheid genau beziffert.

Was sind »Betreuungs-
und Entlastungs­leistungen«?

Jeder Mensch mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf »Betreuungs- und Entlastungsleistungen« nach § 45b SGB XI, die mit monatlich 125 € von den Pflegekassen an landesrechtlich zugelassene Anbieter gezahlt werden.

»Betreuungs- und Entlastungsleistungen« können wir nur in Verbindung mit weiterführenden Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets erbringen. Eine einzelne Inanspruchnahme ist nicht möglich.

Ihre Selbstständigkeit ist uns wichtig!

Wir sind überzeugt, dass eine gelingende Unterstützung nur auf der Basis von Freiwilligkeit und Kooperation aller Beteiligten aufbauen kann. Unsere Zusammenarbeit gestalten wir daher grundlegend auf Augenhöhe. Wir pflegen in jeder Hinsicht einen wertschätzenden, respektvollen und sicherheitsgebenden Umgang.

Diese Eigenverantwortung ist ebenso der Grundgedanke der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Einschränkungen.

Von Beginn an besteht das gemeinsame Ziel, die Selbstständigkeit unserer Klient:innen zu fördern und Ihre Ressourcen zu erkennen, zu stärken und damit auf Ihre Unabhängigkeit hinzuarbeiten, Ihr Leben eigenständig gestalten zu können.

Die Mitwirkung und die Einflussnahme unserer Klient:innen in Planungen und Überlegungen, die Sie selbst betreffen und Ihre Selbstbestimmung unterstützen, ist der Hauptbestandteil unseres Partizipationsgedankens. Folglich gestalten wir unsere Prozesse durchgehend transparent, um unseren Klient:innen ein umfassendes Wachstums- sowie Entwicklungspotenzial zu ermöglichen sowie individuelle Lebenssituation zu festigen und zu erhalten.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Möglichkeiten und Gelegenheiten, welcher der Sozialraum (unser Einsatzgebiet und das Zuhause unserer Klient:innen) bietet, zu erkennen und für unsere Klient:innen nutzbar zu machen.

Möchten Sie mehr über das Team von »Teilhabe & Begleitung« erfahren?

Besuchen Sie unsere Teamseite, um unsere engagierten Fachkräfte kennenzulernen. Wir sind stolz darauf, mit einem Team zu arbeiten, das Ihre Bedürfnisse versteht und sich leidenschaftlich für Ihre Unterstützung einsetzt.