Bei »Teilhabe und Begleitung« bieten wir Ihnen eine Vielzahl spezialisierter Dienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Ihr Leben komfortabler und selbstständiger zu gestalten. Von sozialpädagogischen bis zu kompensatorischen Leistungen – wir verstehen die Einzigartigkeit jedes Einzelnen und passen unsere Unterstützung genau Ihren Bedürfnissen an. Entdecken Sie, wie wir Ihnen helfen können, mehr Unabhängigkeit im Alltag zu genießen.
Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen können durchaus zu Hause leben. Wir möchten dafür sorgen, dass Sie weiterhin selbstbestimmt in Ihren eigenen vier Wänden leben können. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und stellen Ihnen ein speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Konzept zusammen.
Wir erbringen unsere Leistungen auf der Rechtsgrundlage der »Eingliederungshilfe« nach § 125 SGB IX. Insbesondere bieten wir Leistungen der Sozialen Teilhabe gem. § 113 SGB IX, als Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX an. Zusätzlich können »Betreuungs- und Entlastungsleistungen« nach § 45b SGB XI in Anspruch genommen werden. Wir sind ein landesrechtlich anerkannter Dienstleister und berechtigt unsere Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen. Unser Angebot richtet sich an alle Bürger:innen aus Waldeck-Frankenberg, Medebach sowie Stadt und Landkreis Kassel.
Gerne beraten wir Sie und sind Ihnen auch bei der Beantragung Ihrer Assistenz behilflich.
Leistungen der »Sozialen Teilhabe« gem. § 113 SGB IX umfassen »Assistenzleistungen« nach § 78 SGB IX. Diese Assistenzleistungen unterteilen sich in qualifizierte Fachassistenz oder kompensatorische Assistenz.
Der Unterstützungsbedarf soll so individuell wie nur möglich an die Wünsche und die Bedürfnisse eines Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Die Art und der Umfang des individuellen Unterstützungsbedarfes wird vom jeweiligen Kostenträger nach Antragstellung persönlich ermittelt und in einem Hilfeplan genau beziffert. Dieser erste Hilfeplan ist die Grundlage unserer Unterstützung.
Jeder Mensch mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf »Betreuungs- und Entlastungsleistungen« nach § 45b SGB XI, die mit monatlich 131 € von den Pflegekassen an landesrechtlich zugelassene Anbieter gezahlt werden.
»Betreuungs- und Entlastungsleistungen« erbringen wir nur in Verbindung mit weiterführenden Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Eine einzelne Inanspruchnahme ist über uns nicht möglich.
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